§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IntelliTuning GmbH, Ernst-Befort-Str. 2, 35578 Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Hendrik Horst, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 8940 (nachfolgend „IntelliTuning“ oder „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Tuningbetriebe, Kfz-Werkstätten und Fachhändler. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung bzw. Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Wir sind berechtigt, hierfür geeignete Nachweise (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder USt-IdNr.) zu verlangen.
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(5) Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Partnervertrag, haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzende Bestimmungen für einzelne Leistungsbereiche finden sich in den §§ 6 bis 11.
§ 2 Leistungsangebot
(1) IntelliTuning erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Fileservice: Bearbeitung und Bereitstellung fahrzeugbezogener Datensätze für Motor- und Getriebesteuergeräte (ECU/TCU), Individualabstimmungen auf Basis von Messdaten sowie Software-Lösungen für bekannte OEM-Probleme (zum Beispiel Öldruck- und Temperaturproblematik)
- Fahrzeugkonfigurator als Abonnement zur Einbindung in die Website des Kunden
- Erstellung von Websites, Logos und Markenauftritten (Branding)
- Vertrieb von Tuning-Hardware und -Software, insbesondere Master- und Slave-Tools, Pakete und Lizenzen (zum Beispiel WinOLS)
- Schulungen, Einweisungen und technische Betreuung
(2) Darstellungen auf unserer Website, im Fahrzeugkonfigurator, in Preislisten, sozialen Medien oder sonstigen Werbemitteln sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen und kein verbindliches Angebot. Leistungs- und Drehmomentangaben beruhen auf Referenzfahrzeugen und Erfahrungswerten; sie sind keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart werden.
(3) Wir dürfen uns zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer und technischer Partner bedienen. Unsere Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt unberührt.
§ 3 Registrierung und Kundenkonto
(1) Die Nutzung des Fileservice erfordert eine Registrierung im Händlerportal unter resellers.intellituning.tech. Der Kunde hat dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für Aufträge und Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch ist IntelliTuning unverzüglich zu informieren.
(3) Wir sind berechtigt, ein Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder nach vorheriger Mitteilung zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, insbesondere bei falschen Angaben zum Unternehmerstatus, Zahlungsverzug, unzulässiger Weitergabe von Datensätzen oder einer rechtswidrigen Verwendung unserer Leistungen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Kunden-Auftrags durch uns zustande, insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Bereitstellung des bearbeiteten Datensatzes, durch Freischaltung einer Leistung oder durch Lieferung der Ware.
(2) Bei Bestellungen über das Händlerportal gibt der Kunde mit Absenden der Bestellung bzw. des Fileservice-Auftrags ein verbindliches Angebot ab. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Bei Angeboten in Textform kommt der Vertrag mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(4) Ist eine Leistung nicht verfügbar oder technisch nicht umsetzbar, können wir den Auftrag ablehnen. Bereits für diesen Auftrag eingesetzte Credits oder geleistete Zahlungen werden in diesem Fall gutgeschrieben bzw. erstattet.
§ 5 Preise, Credits und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Warenlieferungen zuzüglich Versandkosten. Bei Lieferungen und Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, sofern der Kunde eine gültige USt-IdNr. angibt.
(2) Leistungen des Fileservice werden über ein Guthabensystem („Credits“) abgerechnet. Credits werden im Händlerportal über die dort angebotenen Zahlungsmittel erworben und stehen nach Zahlungseingang zur Verfügung. Wie viele Credits eine Leistung kostet, ergibt sich aus der im Portal angezeigten Preisliste zum Zeitpunkt des Auftrags.
(3) Credits sind nicht übertragbar, werden nicht verzinst und können nicht in Bargeld umgetauscht werden. Wird das Kundenverhältnis durch uns ohne wichtigen Grund beendet, erstatten wir nicht verbrauchte, bezahlte Credits.
(4) Sonstige Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abonnements werden monatlich im Voraus berechnet. Bei größeren Aufträgen, insbesondere Websites, Branding und Hardware, sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Wir sind außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und Abonnements vorübergehend zu sperren.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Besondere Bestimmungen für den Fileservice
(1) Der Kunde übermittelt die unveränderte, vollständig ausgelesene Originaldatei sowie zutreffende Angaben zu Fahrzeug, Motor, Getriebe, Steuergerät, Softwarestand, verwendetem Tuninggerät und gegebenenfalls verbauter abweichender Hardware. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu fehlerhaften Ergebnissen führen; hieraus entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Bearbeitung eine vollständige Sicherung der Originaldaten des Steuergeräts anzufertigen und aufzubewahren.
(3) Die Bereitstellung des bearbeiteten Datensatzes erfolgt als Download im Händlerportal bzw. über den vereinbarten Übertragungsweg. Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(4) Das Auslesen, Beschreiben (Flashen), die Prüfsummenkorrektur durch das eingesetzte Tool sowie die Installation im Fahrzeug erfolgen durch den Kunden in eigener Verantwortung und nach den Vorgaben des jeweiligen Geräteherstellers. Der Kunde stellt sicher, dass nur geeignetes und fachkundiges Personal mit geeigneter Ausrüstung (insbesondere stabiler Spannungsversorgung) diese Arbeiten durchführt.
(5) Jeder Datensatz ist ausschließlich für das vom Kunden angegebene Fahrzeug und Steuergerät bestimmt. Die Verwendung in anderen Fahrzeugen ist unzulässig.
(6) Der Kunde hat einen bearbeiteten Datensatz nach dem Aufspielen unverzüglich auf Funktion zu prüfen. Störungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, unter Angabe von Fehlerspeichereinträgen und, soweit möglich, Datenlogs mitzuteilen. Wir sind dann zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
(7) Erreichbare Leistungswerte hängen unter anderem von Serienstreuung, Fahrzeugzustand, Kraftstoffqualität, Hardware, Softwarestand und Messverfahren ab. Ein bestimmter Leistungserfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde. Eine Leistungssteigerung kann die Beanspruchung und den Verschleiß von Motor, Getriebe, Kupplung, Abgasnachbehandlung und weiteren Bauteilen erhöhen.
(8) Hersteller- oder Werkstatt-Updates, Over-the-Air-Updates, Steuergerätetausch oder Eingriffe Dritter können bearbeitete Datensätze überschreiben oder inkompatibel machen. Eine dadurch erforderliche Anpassung ist ein neuer Auftrag. Eine Nichterkennbarkeit von Softwareänderungen durch Hersteller- oder Diagnosesysteme wird nicht geschuldet.
§ 7 Rechtliche Verantwortung für die Verwendung
(1) Veränderungen an der Motor- oder Getriebesoftware können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zum Erlöschen von Hersteller- und Händlergarantien führen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Endkunden hierüber aufzuklären, erforderliche Begutachtungen, Abnahmen und Eintragungen (zum Beispiel durch TÜV, DEKRA oder GTÜ) zu veranlassen und Änderungen gegenüber Versicherern anzuzeigen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistungen nur im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Straßenverkehrs-, Zulassungs- und Emissionsrechts, zu verwenden. Funktionen, die abgasrelevante, sicherheitsrelevante oder gesetzlich vorgeschriebene Systeme verändern oder deaktivieren, dürfen nur bei Fahrzeugen eingesetzt werden, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und bei denen dies rechtlich zulässig ist. Eine Bezeichnung als „Motorsport“, „Export“ oder „Offroad“ ersetzt nicht die tatsächlich rechtmäßige Verwendung.
(3) Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen, bei denen Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Verwendung bestehen.
(4) Der Kunde stellt IntelliTuning von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere seiner Endkunden, sowie von behördlichen Maßnahmen frei, die auf einer von ihm zu vertretenden unsachgemäßen oder rechtswidrigen Verwendung unserer Leistungen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Fahrzeugkonfigurator im Abonnement
(1) Wir stellen dem Kunden den Fahrzeugkonfigurator in der gebuchten Variante (zum Beispiel CARS ONLY oder FULL) zur Einbindung in seine eigene Website bereit. Umfang, Fahrzeugbereiche, Gestaltung und Einbindung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisdarstellung bzw. dem individuellen Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Kunde erhält für die Dauer des Abonnements ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Konfigurator auf den vereinbarten Domains zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht und die Einbindung wird deaktiviert.
(4) Die im Konfigurator dargestellten Fahrzeug- und Leistungsdaten sind Orientierungswerte. Für die Preisgestaltung, die Angebotsdarstellung gegenüber seinen Endkunden und die Vereinbarkeit seines Auftritts mit gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Wettbewerbs- und Preisangabenrecht) ist der Kunde verantwortlich.
(5) Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen wegen Wartung, Weiterentwicklung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs begründen keine Ansprüche, sofern keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart ist. Wir dürfen den Konfigurator weiterentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(6) Soweit wir im Rahmen des Konfigurators personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Websites, Logo und Branding
(1) Für die Erstellung von Websites, Logos und Markenauftritten gelten die Vorschriften über den Werkvertrag. Leistungsumfang, Anzahl der Entwürfe und Korrekturschleifen sowie Termine ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten, Rechtstexte) rechtzeitig zur Verfügung und versichert, dass er über die erforderlichen Rechte daran verfügt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Für die rechtliche Prüfung von Inhalten, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Werbeaussagen, ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Nach Fertigstellung ist das Werk abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert oder wenn er das Werk produktiv nutzt.
(4) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an Entwürfen, die nicht ausgewählt wurden, sowie an unseren allgemeinen Vorlagen, Werkzeugen und Software-Komponenten verbleiben bei uns. Lizenzen Dritter (zum Beispiel Schriften, Plugins, Bilder) richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
(5) Hosting, Domains, Wartung und laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
(6) Wir dürfen den Kunden und das umgesetzte Projekt unter Nennung des Firmennamens als Referenz darstellen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 10 Hardware, Tools und Lizenzen
(1) Für Tuning-Hardware, Master- und Slave-Tools, Pakete und Softwarelizenzen Dritter (zum Beispiel WinOLS) gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Aktivierung, Registrierung und Nutzung erfolgen nach dessen Vorgaben.
(2) Bei Warenlieferungen geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB).
(3) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt uns bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
(4) Bereits aktivierte oder einem Gerät bzw. Kunden zugeordnete Lizenzen, Freischaltungen und Protokolle sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt.
§ 11 Schulungen und Einweisungen
(1) Inhalt, Umfang, Ort und Termin von Schulungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Schulungen vermitteln Grundlagen und Arbeitsabläufe; ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
(2) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin später als sieben Tage vorher ab, sind wir berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen (zum Beispiel Reise- und Übernachtungskosten) zu berechnen. Ein Ersatztermin wird nach Möglichkeit angeboten.
§ 12 Lieferfristen und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung von Dateien, Angaben, Inhalten und vereinbarten Zahlungen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (zum Beispiel Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Lieferanten, Herstellerservern oder Kommunikationsnetzen) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 13 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung bzw. Neuerstellung.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Bereitstellung oder Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte Datensätze, Software oder Hardware verändert, unsachgemäß installiert oder entgegen unseren bzw. den Herstellervorgaben verwendet haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden, insbesondere nach § 6 Abs. 2, entstanden wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Nutzungsrechte und Schutz der Datensätze
(1) An den von uns erstellten Datensätzen, Kalibrierungen, Konfigurator-Inhalten, Fahrzeugdatenbanken, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde erhält an einem bearbeiteten Datensatz nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Recht, diesen für das jeweilige Fahrzeug seines Endkunden zu verwenden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, ein Weiterverkauf an andere Fileservices oder Händler sowie eine Analyse, Dekompilierung oder Weiterbearbeitung zur Erstellung eigener Datensätze ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
(3) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Absatz 2 sind wir berechtigt, das Kundenkonto zu sperren und Schadensersatz zu verlangen.
§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht öffentlichen Informationen, insbesondere Kundendaten, Datensätze, Preise und technische Informationen, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter intellituning.com/datenschutz/.
§ 17 Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Kundenkonten und Abonnements) mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage oder geänderte Leistungen. Wir teilen dem Kunden die Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Vertrags berechtigt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Wetzlar. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Abreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Information. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.